DRK Hilfereport zum Ukraine-Einsatz

Der militärische Konflikt in der Ukraine ist das beherrschende Thema der vergangenen Wochen. Wir wollen an dieser Stelle transparent darstellen, welche Hilfsmaßnahmen das Deutsche Rote Kreuz organisiert, welche Aufgaben unser DRK Kreisverband übernimmt und wie die Bevölkerung unsere Arbeit unterstützen kann.

Informationen von externen Seiten
Wie kann ich helfen?

Wir wissen, dass die Betroffenheit angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukraine auch in der deutschen Bevölkerung groß ist und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Das Deutsche Rote Kreuz bittet um Spenden für die Menschen in der Ukraine und hat dafür folgenden zentralen Spendenzweck eingerichtet: „Nothilfe Ukraine“. https://www.drk.de/nothilfe-ukraine

Als Kreisverband können wir auf einen großen Pool an Ehrenamtlichen zurückgreifen. Dennoch werden wir in nächster Zeit auch auf die zusätzliche Unterstützung von Freiwilligen angewiesen sein. Mögliche Aufgaben können dabei sein:

  • Unterstützung bei der Betreuung von Geflüchteten
  • Mitarbeit als Blutspendehelfer

Sehr gern nehmen wir Anfragen ehrenamtlicher Helfer an, per Mail an silvia.lang@drk-asz.de

Wo kann ich Unterstützung für betroffene Freunde und Familienangehörige bekommen?

Wir verstehen, dass die Sorge und Angst um Familienangehörige, Freunde und Bekannte in der Ukraine und auf der Flucht unvorstellbar groß sind. Rechtliche Fragen zur Situation in Deutschland, beispielsweise zum Status geflüchteter Personen aus der Ukraine, können an flucht-migration(at)drk(dot)de gerichtet werden.

Suchanfragen – auch wenn im Augenblick keine aktive Suche in der Ukraine möglich ist – werden vom DRK-Suchdienst, also von allen DRK-Suchdienst-Beratungsstellen auf allen DRK-Verbandsebenen, entgegengenommen: https://www.drk-suchdienst.de/

Anmeldung ukrainischer Geflüchteter im Erzgebirgskreis

Menschen aus der Ukraine, die im Erzgebirgskreis bereits privat untergekommen sind und dauerhaft bleiben möchten (keine Weiterreisende zu Angehörigen außerhalb des Erzgebirgskreises), bittet das Landratsamt um Anmeldung. Hierfür ist es zunächst ausreichend eine Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit, sowie wenn möglich inklusive einer digitalen Passkopie an die E-Mail-AdresseAnmeldung-Ukraine@kreis-erz.de zu senden. Der zuständige Fachbereich der Landkreisverwaltung wird sich zeitnah mit den Personen in Verbindung setzen.

Mit der Anmeldung beginnt das Verfahren zur Feststellung und Genehmigung des Aufenthalts nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Die Behörde nimmt mit den Betroffenen Kontakt auf und terminiert die Vorsprache in der unteren Ausländerbehörde. In Folge beginnt die Verwaltungsarbeit nach Aufenthaltsrecht sowie Leistungsrecht (hier Ayslbewerberleistungsgesetz). Demnach wird nicht nur der Aufenthaltsstatus zum rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (inkl. einer umfangreichen Registrierung) festgestellt und bestätigt, sondern auch die Erstversorgung z. B. in Form von Auszahlung finanzieller Mittel gewährleistet. 

Für Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellt die Landkreisverwaltung ein Formular zur Verfügung, welches unter der Rubrik Downloads abgerufen werden kann. Dieses ist im Original und vollständig ausgefüllt zu senden an: Landratsamt Erzgebirgskreis, Sachgebiet Migration und Personenstandswesen, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz.

Anmeldung ukrainischer Geflüchteter im Erzgebirgskreis

Menschen aus der Ukraine, die im Erzgebirgskreis bereits privat untergekommen sind und dauerhaft bleiben möchten (keine Weiterreisende zu Angehörigen außerhalb des Erzgebirgskreises), bittet das Landratsamt um Anmeldung. Hierfür ist es zunächst ausreichend eine Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, derzeitiger Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit, sowie wenn möglich inklusive einer digitalen Passkopie an die E-Mail-Adresse Anmeldung-Ukraine(at)kreis-erz(dot)de zu senden. Der zuständige Fachbereich der Landkreisverwaltung wird sich zeitnah mit den Personen in Verbindung setzen.

Mit der Anmeldung beginnt das Verfahren zur Feststellung und Genehmigung des Aufenthalts nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Die Behörde nimmt mit den Betroffenen Kontakt auf und terminiert die Vorsprache in der unteren Ausländerbehörde. In Folge beginnt die Verwaltungsarbeit nach Aufenthaltsrecht sowie Leistungsrecht (hier Ayslbewerberleistungsgesetz). Demnach wird nicht nur der Aufenthaltsstatus zum rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (inkl. einer umfangreichen Registrierung) festgestellt und bestätigt, sondern auch die Erstversorgung z. B. in Form von Auszahlung finanzieller Mittel gewährleistet. 

Für Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellt die Landkreisverwaltung ein Formular zur Verfügung, welches unter der Rubrik Downloads abgerufen werden kann. Dieses ist im Original und vollständig ausgefüllt zu senden an: Landratsamt Erzgebirgskreis, Sachgebiet Migration und Personenstandswesen, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz.

Sachspenden

Die Not der Menschen und damit ihr Bedarf an Unterstützung ist groß. Die ankommenden Geflüchteteten benötigen Kleidung oder Wohnungseinrichtungen. Die Koordnination dazu erfolgt jedoch nicht über das Deutsche Rote Kreuz. Bitte wenden Sie sich bei Unterstützungsangeboten an Ihre Kommune oder den zuständigen Landkreis.

Sachspenden hier in der Region - Aue-Bad Schlema:
Ukrainehilfe Aue-Bad-Schlema
Hotline 03771 - 21 5555
Sprechzeiten Mo-Frei 9-17 Uhr
E-Mail-Adresse: ukrainehilfe(at)aue(dot)de

Bürgerhaus Aue
Postplatz 3, 08280 Aue
Telefon: 03771 20303
Sprechstunde Ukraine
von 09.00 -11.00 Uhr steht eine Dolmetscherin für Anfragen zur Verfügung

Sachspenden hier in der Region - Schwarzenberg:
https://www.schwarzenberg.de/de/informationen-zur-ukraine-hilfe-im-erzgebirgskreis-und-in-schwarzenberg.html

Informationen des Deutschen Roten Kreuzes zu Sachspenden:
Damit Hilfe tatsächlich ankommt, bitten uns unsere Schwestergesellschaften sehr eindringlich darum, die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungsstrukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern die humanitäre Arbeit vor Ort. Die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz haben in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangebote bestehen. Auch die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) haben darauf hingewiesen, dass unkoordinierte Lieferungen und Hilfe zu einem Infarkt lebenswichtiger Versorgungslinien führen. Wir bitten alle DRK-Verbandsgliederungen, dies zu berücksichtigen und Hilfsangebote ausschließlich über das DRK-Generalsekretariat zu planen und in der aktuellen Lage nicht direkt Kontakt zu Schwestergesellschaften aufzunehmen. Das gilt auch für Güter, die auf den Mobilisierungslisten der IFRC veröffentlicht werden.

Im Gegensatz zu privat organisierten Hilfslieferungen ist ein Hilfstransport des Deutschen Roten Kreuzes (https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/drk-hilfstransport-fuer-ukrainische-bevoelkerung-unterwegs-nach-polen/) eine innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung im Vorfeld genauestens abgestimmte humanitäre Hilfsmaßnahme, die zielgerichtet auf einen tatsächlich gemeldeten Bedarf der relevanten Schwestergesellschaften reagiert.

Anfragen von Unternehmen:

Geldspenden

Geldspenden sind gegenüber Sachspenden eine deutlich effektivere Art der Hilfe. Der große Vorteil von Geldspenden ist, dass die bedachte Organisation damit die Möglichkeit hat, die Verwendung der Mittel flexibel sich ändernden Verhältnissen und einer sich verändernden Bedarfslage in den betroffenen Gebieten anzupassen. Was in sich sehr schnell ändernden Situationen wie aktuell in der Ukraine, absolut erforderlich ist. So kann letzten Endes noch besser sichergestellt werden, dass die Gelder in den Bereichen eingesetzt werden können, in denen der Bedarf – mit Blick auf das Tätigkeitsspektrum des Roten Kreuzes – jeweils am größten ist.

https://www.drk.de/nothilfe-ukraine   oder

Deutsches Rotes Kreuz
IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine
Hilfsangebote von medizinischem Personal

Hilfsangebote von Ärztinnen und Ärzten, Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sowie Krankenpflegerinnen und -pflegern und sonstigem Gesundheitspersonal (z.B. Hebammen):

  • Wir sind sehr dankbar für Ihr Angebot, in dieser schweren Krise mit dem Deutschen Roten Kreuz in der Ukraine zu arbeiten.
  • Aufgrund des bewaffneten Konflikts in der Ukraine und der vielerorts stattfindenden Kampfhandlungen besteht momentan noch keine Möglichkeit, sicher Bedarfe im Bereich des Gesundheitswesens zu erheben und zu bewerten oder gar medizinisches Personal in das Kriegsgebiet zu entsenden. Unsere Fürsorgepflicht gegenüber unseren Freiwilligen und Mitarbeitenden gebietet uns, für bestmöglichen Schutz und Sicherheit zu sorgen. Das ist momentan leider noch nicht möglich.
  • Daher liegt dem DRK auch noch kein Hilfeersuchen für Gesundheitspersonal von unserer Schwestergesellschaft vor Ort, Ukrainischen Roten Kreuz, oder unseren Internationalen Rotkreuz-Partnern (Internationale Föderation oder IKRK) vor.
  • Das DRK hält bereits jetzt unter anderem Gesundheitspersonal vor, um in Sofort- und Nothilfeeinsätzen reagieren zu können und unter anderem mit einem mobilen Krankenhaus die Gesundheitsversorgung der von Krisen und Katastrophen betroffenen Bevölkerung zu sichern.
  • Dieses Gesundheitspersonal, aber auch Personal in den Bereichen Wassertechnik, Logistik, Finanzen usw. sind Teil des DRK-Sofort- und Nothilfepersonalpool (Surge Roster).
  • Um Teil des Rosters zu werden, müssen Interessierte eine Zahl an verpflichtenden Online- und Präsenztrainings absolvieren, die vom DRK und seinen Schwestergesellschaften angeboten werden.
  • Vor allem bei Einsätzen in Krisengebieten ist ein spezielles Sicherheitstraining im Vorfeld eines Einsatzes essenziell.
  • Der DRK-Trainingskalender sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, gesuchten Profilen und verpflichtenden Online- und Präsenztrainings sind hier abrufbar: https://www.drk.de/en/be-involved/training-programme-for-international-deployments/
  • Interessierte können ihr Profil an das DRK übermitteln und sich auf Trainings bewerben. Wichtig: Kontaktdaten und Lebenslauf müssen auf Englisch vorliegen.
  • Weitere Fragen können gerne an surge(at)drk(dot)degerichtet werden.
Privates ehrenamtliches Engagement

In der Ukraine finden derzeit schwere Kampfhandlungen statt. Wie das Auswärtige Amt raten auch wir dringend von einer Reise in die Ukraine ab.

Wer sich in Deutschland für ankommende ukrainische Geflüchtete engagieren möchte, der wendet sich am besten an die örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen und gern auch an unseren DRK Kreisverband. Sie können am besten einschätzen, welche Hilfe sinnvoll ist und aktuell gebraucht wird. Es wird mit Sicherheit über längere Zeit Hilfe benötigt werden.
Der Erzgebirgskreis informormiert auf seiner Internetseite zur Ukraine-Hilfe: https://www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe

+ Das Rote Kreuz als Schutzzeichen

Das DRK ist ebenso wie die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung alarmiert, dass private Helferinnen und Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Schutz- und Kennzeichen des Roten Kreuzes versehen. Das ist ein klarer Missbrauch des Rotkreuz-Zeichens, der scharf zu verurteilen ist. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert. Das Symbol darf in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und dient der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.

Welche Hilfe leistet das DRK gemeinsam mit dem Ukrainischen Roten Kreuz
  • Ein erster Hilfskonvoi des DRK mit 88 Tonnen Hilfsgütern, transportiert mit 5 LKWs ins polnische Lublin, umfasste 3.280 Feldbetten, 4.680 Isomatten und mehr als 750 Hygienepakete, die jeweils für die Versorgung eines fünfköpfigen Haushalts für einen Monat ausgelegt sind. Die Hilfsgüter sollen sowohl Menschen in der Ukraine als auch Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht zugutekommen. Erste Hilfsgüter wurden bereits ins ukrainische Lviv weitertransportiert.
  • Weitere Hilfsgüter werden derzeit beschafft und sowohl für die mit dem Polnischen Roten Kreuz gemeinsam betriebene Versorgungslinie Polen-Ukraine wie auch der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften für ihre Lieferungen in die Ukraine über Ungarn bereitgestellt.
  • Das DRK hat mehrere Nothilfeexperten zur Unterstützung des Ukrainischen Roten Kreuzes und des Polnischen Roten Kreuzes entsendet.
  • Das DRK baut derzeit eine Versorgungslinie für essenzielle Hilfsgüter in die Ukraine auf. Gemeinsam mit allen Teilen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung setzen wir eng koordiniert alles daran, um der Zivilbevölkerung so schnell und bedarfsgerecht zu helfen, wie es uns durch die Konfliktparteien ermöglicht wird. Bereits vor Ausbruch des Krieges hat das DRK das Ukrainische Rote Kreuz mit medizinischen Verbrauchsartikeln ausgestattet, um im Konfliktfall unverzüglich Erste Hilfe leisten zu können. Je nach Bedarf, konkreter Anforderung und Möglichkeiten werden ggf. auch medizinische Güter über das DRK und die anderen Teile der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zur Versorgung der Zivilbevölkerung in die Ukraine geliefert werden.

Humanitäres Völkerrecht

Angesichts der sich tagtäglich intensivierenden militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ruft das Deutsche Rote Kreuz gemeinsam mit der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung alle Konfliktparteien mit der größten Dringlichkeit dazu auf, das humanitäre Völkerrecht zu achten. Der Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur muss zu jeder Zeit an allererster Stelle stehen. Auch humanitäre Helferinnen und Helfer müssen geschützt werden und ihr Zugang zur betroffenen Bevölkerung muss dauerhaft sichergestellt sein.

Mehr Informationen zum Nachlesen: www.drk.de/das-drk/auftrag-ziele-aufgaben-und-selbstverstaendnis-des-drk/ueberblick/voelkerrecht-humanitaer/