Die psychosoziale Akuthilfe von Betroffenen wird im DRK bundesweit von weit über 100 sogenannten Kriseninterventions- oder Notfallnachsorge-Diensten übernommen. Mitarbeitende dieser Dienste sind in einer psychosozialen Grundausbildung, der Qualifizierung zum Kriseninterventionshelfer, sowie Hospitations- und Praktikumsphasen auf Ihre Einsatztätigkeit vorbereitet worden. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision sind verbindlicher Standard.
Für die psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften sind kollegiale und psychosoziale Ansprechpartner zuständig – selbst Einsatzkräfte der Rettungsdienste und Bereitschaften, die sich für die kollegiale Begleitung ihrer Kollegen im Umgang mit Stress und Belastungen qualifiziert haben. Fachlich begleitet werden diese von psychosozialen Fachkräften.
Um die Qualität nach einheitlichen Standards sicherstellen zu können, sind Ziele, Aufgaben, Einsatzindikationen, Maßnahmen, sowie Anforderungen und Ausbildungscurricula im DRK-Rahmenkonzept PSNV beschrieben.