Erreichbarkeit
Bereitschaftstelefon: 0172 2620829 Neuaufnahmen und Erstgespräche erfolgen wochentags zwischen 8:00 und 16:00 Uhr.
Beratungstelefon: 03771 550038
Unsere Brückenbetreuung umfasst:
- ausführliche Beratung Symptomerfassung und -kontrolle
- Durchführung von schmerzlindernden Therapien
- Notfall- und Krisenintervention rund um die Uhr
- Besprechung und Organisation von Unterstützungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld
- Unterstützung der Selbstständigkeit
- Psychosoziale und seelsorgerliche Begleitung für Patienten und Angehörige
- Beratung in ethischen Konfliktsituationen
- Koordination der Betreuung mit allen an der Patientenversorgung Beteiligten
- auf Wunsch Einsatz ehrenamtlicher Hospizhelfer
- Unterstützung und Beratung der vor Ort tätigen Pflegedienste
Kosten
Alle Krankenkassen übernehmen bei korrekter Indikationsstellung auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung die Kosten für die Brückenbetreuung, soweit ein Anspruch vorliegt.
Die Leistungsabrechnung erfolgt direkt mit den Krankenkassen. Dazu ist eine Verordnung (Muster 63) notwendig, welche vom Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Kurzzeitig können dies auch Krankenhausärzte übernehmen. Sollte dies nicht möglich sein, können Angehörige, Pflegedienste oder die Patienten selbst Kontakt zum Brückenteam aufnehmen. Jedoch ist die Vorlage der Verodnung die Voraussetzung für den Beginn der Versorgung durch das palliative Brückenteam.