Elternassistenz unterstützt körper- und sinnesbehinderte Eltern, den Alltag mit Kind selbstbestimmt zu gestalten und für dessen Wohl zu sorgen. Die Eltern entscheiden selbst, wann, wo, wie und durch wen die Hilfe erfolgen soll. Erzieherische Belange bleiben in der Entscheidung der Eltern.
Als Leistung der Eingliederungshilfe fällt die Elternassistenz in die Zuständigkeit der Sozialhilfeträger.
Aufgaben der Elternassistenz: - Pflege und Versorung der Kinder wie
Wickeln, Füttern, Anziehen/Ausziehen (inkl. Auswahl geeigneter Kleidung der Witterung entsprechend) - Assistenz bei altersgerechter Entwicklung des Kindes z.B.
Hilfe und Betreuung beim Erledigen von Hausaufgaben, beim Üben und Lernen,
Schulranzen/Rucksack packen, Schulsachen auswählen, bereitstellen, zusammenstellen - Begleitung außerhalb der Wohnung
Spielplatzbesuche, Teilnahme an Elternabenden - Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils
Das Erziehungsrecht verbleibt bei den Eltern. Aufgabe einer Elternassistenz ist es nicht, die Kinder während der Abwesenheit der Eltern zu betreuen.