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Entlastende Hilfen für Angehörige

Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, der weiß, dass dies mit großem Einsatz und viel persönlicher Fürsorge verbunden ist. Die Pflegestärkungsgesetze sorgen für bessere Voraussetzungen für pflegende Angehörige. Wir zeigen Ihnen, welche Hilfen Sie beanspruchen können.
Ambulanter Pflegedienst

Uta Georgi
Pflegedienstleiterin

Tel.: 03771 5500-33
Fax: 03771 5500-13
uta.georgi @drk-asz.de

Was ist in einer Pflegesituation zu tun?

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über regional vorhandene Entlastungs- und Unterstützungsangebote.
  • Klären Sie, ob Leistungen der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung beantragt werden können.
  • Planen Sie, welche Angebote in welchem Umfang genutzt werden sollen.  

Unsere Leistungen

In einem Erstgespräch verschafft sich unsere Pflegedienstleitung einen Überblick über die Gesamtsituation und berät Sie zu möglichen Pflegeleistungen.

  • Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades
  • Anwesenheit bei der medizinischen Begutachtung (auf Wunsch)
  • detailliertes Kostenangebot
  • Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln
  • Vermittlung des DRK-Hausnotrufes

Hauswirtschaftliche Hilfen sowie Betreuungsleistungen (z.B. Arzt- und Behördengänge, Freizeitaktivitäten, Spaziergänge) können auch als Privatleistung beauftragt werden.  

Weitere entlastende Hilfen

  • Kostenfreie Kurse für pflegende Angehörige, in denen über die Pflegesituation gesprochen und nach Entlastungen gesucht werden kann. Diese können von den Krankenkassen vermittelt und finanziert werden.
  • Entlastungsangebote, die monatlich über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden, dienen auch der Förderung der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen. Durch kurze Spaziergänge, Spiele oder Handarbeit oder die Bitte um kleine Zuarbeiten bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten regen die Betreuungskräfte die Pflegebedürftigen zum Mitmachen an.
  • Ambulante Pflege kann grundsätzlich oder in besonderen Pflegesituationen, wie bspw. dem Duschen und Baden, entlastend eingebunden werden.
  • Sind längere Pflegezeiten abzudecken, wie bspw. ein Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson, so kann die ambulante Verhinderungspflege in der eigenen Wohnung oder die Kurzzeitpflege in speziellen Einrichtungen bzw. in Pflegeheimen genutzt werden.

Zum Nachschlagen

Für Sie zum Herunterladen

HIER können Sie die Broschüre"Pflegeleistungen zum Nachschlagen" des Bundesmninsterin für Gesundheit kostenlos herunterladen.