Kliniken, niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Pflegeheime, Angehörige oder der Patient selbst stellen eine Erstanfrage. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wird die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) von den Haus- oder Fachärzten verordnet und zur Bewilligung an die Krankenkasse weitergeleitet.
Im Zusammenhang mit den Aufnahmeformalitäten werden umfassende Beratungsgespräche geführt und gemeinsam mit dem Patienten Art und Umfang der Versorgungsleistungen festgestellt. Nach Bewilligung durch den Kostenträger beginnt die eigentliche Palliativversorgung durch unsere Vertragsärzte und speziell ausgebildeten Fachkräfte.
Wichtig: Im Verlauf der Erkrankung kann sich der Betreuungsbedarf ändern. Durch eine regelmäßige Symptomkontrolle können wir auf Veränderungen des Gesundheitszustandes des Patienten schnell reagieren und die Versorgung anpassen.
Ablauf
- Erstkontakt und Beratung gemeinsam mit dem Patienten, den Angehörigen, dem Pflegedienst, dem Palliativarzt und einer Palliativschwester
- Koordination der Behandlung durch alle Beteiligten
- praktische Anleitung der Angehörigen und der Pflegedienste
- Betreuung, Begleitung und Beistand für die Familienmitglieder
- Patientenbetreuung, Durchführung von schmerzlindernden Therapien, Linderung von Symptomen
Ziel unserer Versorgung ist es, die Lebensqualität von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen trotz unheilbarer Erkrankung ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Mit der 24-Stunden-Rufbereitschaft geben wir den Patienten und Angehörigen die Sicherheit, zu keinem Zeitpunkt mit ihren Fragen, Sorgen und Nöten alleinzustehen.