Anwärter sind Mitglieder einer Bergwachtgemeinschaft, die in einer mindestens 2-jährigen Anwartschaft die Aufgaben der Bergwacht kennenlernen und erlernen sollen.
Das gesetzliche Mindestalter beträgt 16 Jahre. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Bergwacht ist sicheres Skifahren in allen Geländen sowie in der Loipe. Anwärter wird man durch Antragstellung in der jeweiligen Bereitschaft. Nach erfolgreichem Bestehen der Bergwachtprüfung erhält der Kamerad eine Urkunde und seinen Bergwachtausweis und ist somit anerkanntes Mitglied der jeweiligen Bereitschaft.
Die Bergwachtanwärter nehmen wie die ausgebildeten Kameraden am Vereinsleben teil. Sie absolvieren ihren Dienst auf der Wache, nehmen an Weiterbildungen und Wettkämpfen des Kreisverbandes ebenso teil wie bei Ausflügen und Feierlichkeiten.
Ausbildung:
Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der Ausbildungsordnung der Bergwacht Sachsen. Das Mindestalter für die Prüfung beträgt 18 Jahre. Während der Anwärterzeit sind folgende DRK Grundlehrgänge zu absolvieren: